Corona Schutzkonzept

Aufhebung der Massnahmen
19.1.2022
Basierend auf den Beschlüssen des Bundesrates und der Information von Swiss Rowing können wir euch mitteilen, dass alle Massnahmen, die wir während der Corona Pandemie zum Schutz der Ruderinnen und Ruderer getroffen haben per 20.1.2022 aufgehoben sind. Der Ruderbetrieb und die Trainings können wieder ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Der Clubraum ist offen und das gesellige Zusammensein somit auch wieder möglich, was uns natürlich sehr freut!
Ein riesiges Dankeschön an euch alle, dass ihr die Schutzmassnahmen während der letzten zwei Jahren mitgetragen und konsequent umgesetzt habt! Nur so war es möglich, den Ruderbetrieb aufrecht erhalten zu können.

Die Massnahmen sind zwar aufgehoben, damit ist die Corona Pandemie aber noch nicht vorbei:
Wer sich krank fühlt, bleibt zu Hause anstatt ins Training zu kommen.
Danke, dass ihr auch weiterhin achtsam und rücksichtsvoll bleibt, wenn ihr euch im Club aufhaltet. Regelmässiges Lüften, Händehygiene und genügen Abstand in den Innenräumen sind Vorsichtsmassnahmen, die helfen und einfach umzusetzen sind. 
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20.12.2021
Die angespannte Corona-Situation bringt weitere Verschärfungen im Sportbetrieb mit sich.
Gemäss Beshluss des Bundesrats vom 17.12.2021 hat Swiss Rowing im Newsletter vom 18.12.2021 folgende Massnahmen bekannt gegeben, welche ab Montag, 20.12.2021 in Kraft treten:
– Zu Innenräumen haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G).
– Sportaktivitäten in Aussenbereichen und damit das Rudern auf dem Wasser (inkl. Betreten der Bootshallen) sind weiterhin ohne 2G möglich.
– Sobald jedoch Innenräume (Garderoben, Toiletten, etc.) betreten werden, kommt die 2G-Regel zum Tragen.
– Das Rudern in den Booten erfolgt ohne Schutzmasken.
– Zusätzlich gilt in Innenräumen eine Maskenpflicht auch bei sportlichen Aktivitäten.
– Eine Befreiung der Maskenpflicht gilt bei 2G+: Ruderinnen und Ruderer, die in den letzten vier Monaten die Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, zum zweiten Mal geimpft oder von Covid-19 genesen sind, können ohne Maske im Innern trainieren.
– Jugendliche bis 16 Jahre und Leistungssportler/-innen sind von der 2G-Regel ausgenommen.

Wir sind uns bewusst, dass die einschneidenden Massnahmen das Clubleben einschränken und wir die 2G-Regel im täglichen Ruderbetrieb auch nicht kontrollieren können.

Wir erwarten aber eine strikte Umsetzung der geltenden Regeln und danken euch für euer verantwortliches Handeln unseren Mitmenschen gegenüber.
Nur so wird es uns weiterhin möglich sein, unseren Sport auszuüben und die gemeinsame Ausfahrten geniessen zu können.

Schutzkonzept 19.12.2021